Der VBE hat sich heute mit einem Brief an die Ministerin gewandt. Diesen geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis.
„Sehr geehrte Frau Löhrmann,
mit Freude haben wir am Dienstag, den 8. November 2016 den Beschluss des Kabinetts, die Besoldung der Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen anzuheben, zur Kenntnis genommen und entsprechend kommentiert.
Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Aspekt der Empfehlungen des Expertenkreises Schulleitung des MSW, an dem auch der VBE beteiligt war, umgesetzt.
Wir sind uns sicherlich einig, dass diese Erhöhung eine längst überfällige Wertschätzung der Arbeit der Schulleiter/-innen an den betroffenen Schulformen darstellt.
Da in den Presseverlautbarungen von Schulleitungen die Rede war, musste man davon ausgehen, dass die Erhöhungen sowohl die Rektorinnen und Rektoren als auch die Stellvertretungen betreffen. Nach Recherche mussten wir jedoch nun feststellen, dass dies nicht der Fall ist und die Konrektorinnen und Konrektoren von dieser Verbesserung ausgenommen sind.
Dies ist gerade angesichts der riesigen Zahl an unbesetzten Konrektorstellen nicht nachvollziehbar und schafft neue Ungerechtigkeiten in der Bezahlung von Schulleitung, bringt neue Unruhe in die Schulen und entspricht auch nicht den Empfehlungen der Expertengruppe. Nicht nachzuvollziehen ist auch, warum die Handvoll Schulleitungen, die bisher nach A12 Z bezahlt werden und keinen Konrektor haben, lediglich nach A13 Z angehoben werden.
Der VBE erwartet, dass die Landesregierung nachsteuert und auch den Konrektorinnen und Konrektoren durch eine bessere Bezahlung mehr Wertschätzung entgegenbringt."
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