Der VBE hat sich mit einem Schreiben in o. g. Angelegenheit an die Ministerin gewandt. Das Schreiben geben wir Ihnen nachfolgend zur Kenntnis.
„Sehr geehrte Frau Ministerin,
immer mehr Grundschulen melden zurück, dass in den Schuleingangsphasen die Klassenobergrenzen erreicht sind, unter anderem durch die Beschulung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte, die nur wenig oder keine Deutschkenntnisse haben.
Dadurch ist es nicht mehr möglich, dass Kinder, für die es gemäß ihres Entwicklungsstandes pädagogisch erforderlich wäre, ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben.
Das steht in einem krassen Widerspruch zur Ausbildungsordnung Grundschule, deren zentrales Ziel es ist, „alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten. Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden. Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4.“
Der VBE erwartet von der Landesregierung, dass sie dafür sorgt, dass die berechtigten Bildungsinteressen der Flüchtlingskinder nicht gegen die Interessen der ansässigen Kinder ausgespielt werden.
Wir fordern umgehend eine deutliche Absenkung der Lerngruppengröße, damit eine dreijährige Verweildauer in der Schuleingangsphase gesichert ist und die Grundschulen den Anspruch, den die Landesregierung an sie stellt, auch erfüllen können. (…)“
Wir werden in der Sache am Ball bleiben.