Der Beirat soll die treuhänderische Verwaltung und Verausgabung der Mittel gewährleisten.
(siehe PM DBB NRW vom 22.01.2016)
Seit dem 25.01.2016 gibt es eine neue Regelung zur schnelleren Vermittlung von Facharztterminen für Kassenpatienten. Grundlage für diese Regelung ist das am 11.06.2015 verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz. Neue Terminservicestellen der kassenärztlichen Vereinigung sollen es möglich machen, innerhalb einer Woche, spätestens jedoch in vier Wochen einen Facharzttermin zu vermitteln. Ob dies in der Praxis tatsächlich so umgesetzt werden kann, muss kritisch hinterfragt und in den kommenden Monaten beobachtet werden, da unklar ist, wo die bisher fehlenden Zeitkapazitäten bei den Fachärzten plötzlich herkommen. Benötigt wird zudem eine Überweisung mit speziellem Vermerk des Hausarztes, eine freie Auswahl des Facharztes ist nicht möglich und ausgeschlossen von diesem Service sind z.B. Augen- und Zahnärzte.
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